Benziner · 1.498 cm³ · 128 g/km
98 €pro Jahr
- Hubraum
- 15 × 2,00 € = 30,00 €
- CO₂
- 20 × 2,00 € + 13 × 2,20 € = 68,60 €
- Summe und Abrundung
- 98,60 € → 98 €
Monatliches Budget: 8,17 €
Fahrzeugkosten verstehen · Stand September 2026
Mit unserem Kfz-Steuer-Rechner 2026 ermitteln Sie die jährliche Steuer für Benziner, Diesel, Hybrid und Elektroauto – inklusive Rechenweg und Monatsbudget.
Starten Sie mit unserem Pkw-Beispiel oder tragen Sie die Werte aus Ihrem Fahrzeugschein ein. Das Ergebnis aktualisiert sich sofort.
Ihre voraussichtliche Kfz-Steuer
98 €pro Jahr
8,17 € pro Monat als Budgetwert, keine Monatsrate.
98,60 € → 98,00 €: auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 5 KraftStG).
Hybride zahlen den Tarif ihres Verbrennungsmotors. Die frühere 30-€-Vergünstigung für emissionsarme Pkw endete spätestens am 31.12.2025.
Orientierung für ein volles Steuerjahr nach aktuellem Tarif. Beim Elektroauto: Befreiungsstatus heute, keine anteilige Übergangsjahressteuer. Saisonkennzeichen und persönliche Vergünstigungen sind nicht enthalten. Maßgeblich ist der Bescheid des Hauptzollamts.
Die Berechnung erfolgt auf Ihrem Gerät, ohne Übermittlung Ihrer Eingaben an uns.
Passenden Gebrauchtwagen findenLkw, Leichtfahrzeuge & Sonderfälle: zum BMF-Rechner ↗In einer Minute startklar
Legen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bereit. Entscheidend sind die Daten Ihres konkreten Fahrzeugs. Modellname und Motorleistung allein reichen für eine zuverlässige Steuerberechnung nicht aus.
Das erste Zulassungsdatum, nicht die letzte Ummeldung.
Zum Beispiel 1.498 cm³; angebrochene 100 cm³ zählen voll.
Bei Hybriden den Benzin- oder Dieselmotor wählen.
Den eingetragenen Wert verwenden, auch bei Plug-in-Hybriden.
Für Elektroauto, Anhänger und Wohnmobil.
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 besteht die Jahressteuer aus Hubraum- und CO₂-Anteil. Pro angefangene 100 cm³ fallen 2 Euro beim Benziner und 9,50 Euro beim Diesel an. Erst am Ende wird die Summe auf volle Euro abgerundet. Grundlage sind § 9 KraftStG und § 11 KraftStG.
| Erstzulassung | CO₂-Anteil |
|---|---|
| Bis 30.06.2009 | Hubraum + Emissionsklasse* |
| 01.07.2009–31.12.2011 | 2 € je g/km über 120 |
| 01.01.2012–31.12.2013 | 2 € je g/km über 110 |
| 01.01.2014–31.12.2020 | 2 € je g/km über 95 |
| Ab 01.01.2021 | Progressive Stufen über 95 |
* Für Erstzulassungen vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 berücksichtigt der Rechner die Günstigerprüfung zwischen altem Tarif und Hubraum-/CO₂-Tarif. Dafür wird zusätzlich V.7 benötigt. § 18 Abs. 4a KraftStG.
| CO₂-Ausstoß | Je g/km in dieser Stufe |
|---|---|
| Bis 95 g/km | 0,00 € |
| 96–115 g/km | 2,00 € |
| 116–135 g/km | 2,20 € |
| 136–155 g/km | 2,50 € |
| 156–175 g/km | 2,90 € |
| 176–195 g/km | 3,40 € |
| Ab 196 g/km | 4,00 € |
Jede Stufe wird einzeln berechnet. Der höchste erreichte Satz gilt nur für die Gramm innerhalb dieser Stufe.
Beispieldaten für Pkw mit Erstzulassung ab 2021. Die Werte sind keine pauschalen Steuerangaben für eine Modellreihe.
98 €pro Jahr
Monatliches Budget: 8,17 €
267 €pro Jahr
Monatliches Budget: 22,25 €
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2030 sind bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Danach gilt die nach Gewicht berechnete Steuer mit 50 Prozent Ermäßigung. Bei einem gebrauchten E-Auto läuft die bestehende Frist weiter. § 3d KraftStG.
Beispiel: Erstzulassung am 1. Januar 2026 und 2.200 kg zulässige Gesamtmasse. Das Auto ist bis 31. Dezember 2035 befreit. Danach fallen nach heutigem Tarif 62 Euro pro vollem Jahr an.
Bei Voll- und Plug-in-Hybriden zählt der Verbrennungsmotor. Niedrige eingetragene CO₂-Werte können den CO₂-Anteil reduzieren oder ganz vermeiden. Eine pauschale Halbierung der gesamten Kfz-Steuer gibt es für Hybride nicht. Die frühere Vergünstigung von bis zu 30 Euro jährlich für bestimmte emissionsarme Pkw endete spätestens am 31. Dezember 2025.
Ein Benzin-Plug-in-Hybrid mit 1.498 cm³, 30 g/km und Erstzulassung 2021 kostet damit 30 Euro pro vollem Jahr. Hinweise des Bundesfinanzministeriums.
Für einen Pkw ab Juli 2009 brauchen Sie Erstzulassung (Feld B), Antriebsart (P.3), Hubraum (P.1) und CO₂-Ausstoß (V.7) aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei älteren Pkw kommt die Emissionsklasse aus Feld 14 / 14.1 hinzu. Für Elektroautos benötigen Sie Erstzulassung und zulässige Gesamtmasse aus Feld F.2.
Bei Erstzulassung ab 1. Juli 2009 beträgt der Hubraumanteil 9,50 Euro je angefangene 100 cm³. Dazu kommt der CO₂-Anteil. Ein Diesel mit 1.995 cm³, 132 g/km und Erstzulassung ab 2021 kostet beispielsweise 267 Euro pro vollem Jahr. Die genaue Ausführung und der eingetragene CO₂-Wert entscheiden.
Ja. Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 sind bis zu zehn Jahre befreit, spätestens bis 31. Dezember 2035. Nach Ablauf gilt ein nach Gewicht berechneter, um 50 Prozent ermäßigter Tarif. Ein Gebrauchtwagenkauf beginnt die Befreiungsfrist nicht von vorn.
Plug-in-Hybride und Vollhybride werden wie Pkw mit dem jeweiligen Benzin- oder Dieselmotor besteuert. Es gibt keinen pauschalen Hybridrabatt von 50 Prozent. Nutzen Sie den eingetragenen CO₂-Wert aus Feld V.7. Liegt er im steuerfreien Bereich, bleibt der Hubraumanteil.
Der CO₂-Preis auf Kraftstoffe ist von der CO₂-Komponente der Kfz-Steuer zu unterscheiden. Für die hier berechnete Pkw-Jahressteuer entscheidet der Tarif nach dem Datum der Erstzulassung und den Fahrzeugdaten. Ein höherer CO₂-Preis an der Tankstelle erhöht nicht automatisch den Kfz-Steuerbescheid.
Übernehmen Sie den CO₂-Wert aus Feld V.7 Ihres Fahrzeugscheins. Verwenden Sie keine selbst umgerechneten Werte und keine Werbeangaben anderer Fahrzeugvarianten. Der Wechsel zum WLTP-Messverfahren kann auch bei ähnlich motorisierten Autos zu unterschiedlichen Steuerbeträgen führen.
Die Monatsangabe hier ist nur ein Budgetwert: Jahressteuer geteilt durch zwölf. Die Steuer wird grundsätzlich jährlich im Voraus entrichtet. Bei mehr als 500 Euro Jahressteuer ist halbjährliche Zahlung mit 3 Prozent Aufgeld möglich, bei mehr als 1.000 Euro vierteljährliche Zahlung mit 6 Prozent Aufgeld.
Nein. Der Rechner zeigt reguläre Jahresbeträge für Pkw, Elektroautos bis 3,5 Tonnen, zulassungspflichtige Motorräder, gewöhnliche Anhänger, Wohnmobile und historische Kennzeichen. Saisonkennzeichen, persönliche Befreiungen, Umbauten, bestimmte Altfallregelungen, Wankelmotor-Sonderfälle und andere Fahrzeugarten benötigen eine gesonderte Prüfung. Nutzen Sie dafür den verlinkten BMF-Rechner oder wenden Sie sich an Ihr Hauptzollamt.
Vergleichen Sie auch Verbrauch, Versicherung und Wartung. Bei Autohaus Dörrschuck in Mainz finden Sie Gebrauchtwagen verschiedener Antriebsarten und Unterstützung bei der Fahrzeugwahl.
Erstellt von Autohaus Dörrschuck. Rechtsgrundlagen und Berechnung zuletzt am abgeglichen. Dieser unabhängige Rechner dient der Orientierung; verbindlich ist die Festsetzung durch das Hauptzollamt. Er ist kein Angebot des Bundesfinanzministeriums.